Blaue Karte EU
Mindestgehalt
Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genugverdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf ab. Derzeit gilt Folgendes:
– Falls Sie in einem Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.420,00 Euro brutto oder mehr verdienen. (Das sind 41.041,80 Euro im Jahr.) Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt: Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raumplaner, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte), akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie. |
–Falls Sie in einem anderen Beruf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.775,00 Euro brutto oder mehr verdienen. (Das sind 45.300,00 Euro im Jahr.) |
–Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet. |
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen,welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatlandbeantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige vonAndorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada,Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreichoder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor demBeginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehennach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt amMain anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurtam Main.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visumsbzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antragauf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzesstellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubniskönnen sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Siesich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereitenmüssen, genauestens durch.
Beschäftigung
Für die Erteilung der Blauen Karte EU, ist es notwendig, dassIhnen bereits ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Die Beschäftigungmuss als Hauptzweck des Aufenthalts dienen. Um eine Blaue Karte EU erhalten zukönnen, muss der ausgeübte Beruf in direkter Verbindung zu IhremHochschulabschluss stehen. Eine Beschäftigung ist nur dann erlaubt, wenn es imAufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt ist.
Dauerder Aufenthaltserlaubnis
Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig. Falls Sieeinen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein.Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
Bindungan den Arbeitgeber
Mit der Gesetzesänderung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist die Bindung an einen Arbeitgeber entfallen. Mit Erteilung der Blauen Karte ist Ihnen die Beschäftigung jeglicher Art erlaubt. Innerhalb der ersten 12 Monate müssen Sie allerdings jeden Beschäftigungswechsel gegenüber der Ausländerbehörde anzeigen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der hier verlinkten Artikelseite.Internal Link
Achtung: Befinden Sie sich als Entsendeter in der Bundesrepublik, so stellen Sie bitte hier Ihren AntragInternal Link
Gebührender Aufenthaltserlaubnis:
Für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis: | 100,00 Euro: Erwachsene 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: | 93,00 Euro: Erwachsene 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:
Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.
Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung inkl. Zusatzblatt (falls vorhanden), sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – nur bei Mangelberufen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Linkoder falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Gehaltsabrechnungen – Bei der Verlängerung sind sowohl die letzten drei als auch die ersten zwei Gehaltsabrechnungen des Beschäftigungsverhältnisses vorzulegen
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Linkentnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Linkist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten*
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowieBestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
> Akademischer Abschluss. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule (www.Anabin.kmk.org)External Linkbeizufügen
> Sollten Sie sich auf ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ihrem Heimatland berufen, benötigt meine Behörde das entsprechende Landesformular D101
> Je nach Beruf: Berufsausübungserlaubnis – Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel für Humanmedizinerinnen und Humanmediziner. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber